Samenspender

Ein Samenspender ist ein Mann, der anderen Menschen seinen Samen zur Verfügung stellt, damit diese ihren Kinderwunsch erfüllen können.

Es gibt zwei Möglichkeiten einer Samenspende:

  • Spende bei einer Samenbank
  • Private Samenspende

5 Unterschiede zwischen privaten Samenspenden und einer Samenbank

Samenbank

Kein direkter Kontakt zum Spender

Eintrag ins Samenspender-Register, Kind hat Möglichkeit den Spender zu kontaktieren

Unabhängige Gesundheitsprüfung des Spenders

Hohe Kosten (etwa 500 Euro pro Einheit)

Klare rechtliche Regelung

Private Samenspende

Direkter Kontakt zum Spender

Bei Yes-Samenspendern: Kind kann Kontakt zum Spender aufnehmen, sofern Spender hierfür bereit ist

Gesundheitsprüfung des Spenders ist Vertrauenssache

Keine Kosten (in der Regel „Aufwandsentschädigung“)

Rechtliche Unsicherheit für Spender und Empfänger (hierzu weiter unten mehr)

Private Samenspende

Bei einer privaten Samenspende suchen sich die werdenden Eltern den Spender oft in ihrem sozialen Umfeld oder über ein Internetportal wie z.B. Familyship. Der größte Vorteil einer privaten Samenspende ist, dass das Kind Kontakt zum Spender haben kann. Auch ist eine private Spende deutlich kostengünstiger als die von einer Samenbank.

Da der Weg über eine private Samenspende mehr Stolperfallen birgt, als auf den ersten Blick anzunehmen ist, empfehlen wir dringend eine Kinderwunschberatung sowie eine Rechtsberatung durchzuführen.

Vereinbarung mit dem Samenspender

Um das Risiko für den Samenspender weiter zu reduzieren, ist es üblich, dass zwischen dem Samenspender und der Mutter/den Müttern eine Vereinbarung aufgesetzt wird. Welche Punkte die Vereinbarung umfassen muss, hängt davon ab, ob der Samenspender das Kind als väterliche Bezugsperson begleiten soll („Vater mit Onkelfunktion“).

  • Der Samen wird über eine Samenbank bezogen. Nach der Geburt des Kindes gibt es keinen Mann, der die Vaterrolle übernehmen kann.—> Kein Regelungsbedarf
  • Der Samenspender ist der Mutter namentlich bekannt, er hingegen möchte anonym bleiben und möchte im Adoptionsverfahren nicht genannt werden.—> Dies ist rechtlich nicht möglich, da ein Kind einen rechtlichen Anspruch darauf hat zu wissen, wer sein leiblicher Vater ist. Es ist jedoch möglich, dass der Samenspender einen Notar anweist die notarielle Einwilligung nicht an das Familiengericht weiterzuleiten. Stattdessen teilt der Notar dem Familiengericht mit, dass die Einwilligung des biologischen Vaters vorliegt, dieser aber anonym bleiben und sich nicht am Verfahren beteiligen möchte. Das Kind hat dann die Möglichkeit über die Unterlagen beim Notar seinen biologischen Vater ausfindig zu machen.
  • Der Samenspender ist der Mutter bekannt und möchte der Stiefkindadoption zustimmen. Jedoch möchte er mit dem Kind nichts zu tun haben und will auch sicher sein, dass er keine Unterhaltszahlungen leisten muss.—> Die Beteiligten können vereinbaren, dass die Mutter und die Co-Mutter den Samenspender von Unterhaltsansprüchen des Kindes freistellen. Ferner können sie vereinbaren, dass die Co-Mutter den Samenspender von Unterhaltsansprüchen der Mutter freistellen wird. Natürlich kann auch vereinbart werden, dass der Samenspender bis zur Stiefkindadoption oder sogar darüber hinaus den Unterhalt des Kindes leisten wird.
    Mustervereinbarungen können auf den Seiten des LSVD heruntergeladen werden.

Weiterführende Links:

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